UN-Arbeitsgruppe für nachhaltige Beschaffung veröffentlicht Electronics Watch-Bericht über öffentliche Beschaffung und die Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die interinstitutionelle Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für nachhaltige Beschaffung im Gesundheitswesen (SPHS) hat den jüngsten Electronics Watch-Bericht zu öffentlicher Beschaffung und Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte auf ihrer Website, savinglivesustainably.org veröffentlicht.
Die SPHS schreibt dem Bericht, einer Fallstudie über die Zusammenarbeit der schwedischen Provinziallandtage mit dem Computerhersteller Dell, eine „prägende Wirkung" zu. Er stehe in Einklang mit dem Ziel der SPHS, „durch Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit und zur Ökologisierung des Gesundheitswesens weltweit zu einer gesünderen Umwelt und zum Wohlergehen beizutragen". In der ersten Jahreshälfte 2016 verzeichnete die Online-Plattform mehr als 3,7 Millionen Besucherinnen und Besucher, die sich über die präsentierten „Good Practice-Beispiele" informierten.
Die Zusammenarbeit der schwedischen Provinziallandtage mit Dell begann Anfang 2014, nachdem die dänische NGO DanWatch einen Bericht über Verstöße gegen das Arbeitsrecht und gegen Sicherheitsvorschriften in vier Elektronikfabriken in China veröffentlicht hatte. Die betroffenen Betriebe beliefern eine Reihe von Markenherstellern, darunter auch Dell. Die Zusammenarbeit hat insbesondere für eine höhere Transparenz der Lieferkette von Dell gesorgt und die Fähigkeit von Dell und seinem Vertriebspartner erhöht, ein verantwortliches Lieferkettenmanagement zu gewährleisten. Darüber hinaus verpflichten neue Vertragsbedingungen den Anbieter (den Vertriebspartner), gemeinsam mit Dell an einer Verbesserung der Risikobewertungen zu arbeiten, einen besseren Zugang zu Audit-Berichten und Abhilfeprogrammen sicherzustellen sowie die Grundursachen von Überschreitungen der zulässigen Überstunden und anderen Verstößen zu beseitigen. Electronics Watch hält im Bericht einige wesentlichen Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit fest, darunter die folgenden:
- Vertragsbedingungen müssen durchsetzbar sein, um dafür sorgen zu können, dass die Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte auch wahrgenommen wird;
- öffentliche Auftraggeber müssen auf breiter Ebene zusammenarbeiten und ihre Aktivitäten koordinieren, um sich mehr Einfluss im Rahmen einer Zusammenarbeit zu verschaffen und zeitnahe Lösungen herbeiführen zu können;
- die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Markenherstellern muss längerfristig sein, um die Grundursachen wiederholter bzw. andauernder Verstöße zu beseitigen; und
- eine Einbeziehung der ArbeiterInnen in das Monitoring ist nötig, um negative menschenrechtliche Auswirkungen in den Lieferketten von IT-Hardware zu identifizieren, angemessene Abhilfe sicherzustellen und die Ergebnisse der Prozesse zu evaluieren, die für den Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte sorgen sollen.
Der Bericht kann auch auf der Website des Netzwerks der schwedischen Provinziallandtage für soziale Verantwortlichkeit in der öffentlichen Beschaffung sowie auf der Website von Electronics Watch heruntergeladen werden.