Neue Richtlinien zur Beseitigung von Vermittlungsgebühren für Wanderarbeiter*innen zur Unterstützung von öffentlichen Beschaffungsverantwortlichen bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit

Nach dem jüngsten Aufruf an die Branche, gegen moderne Sklaverei vorzugehen, der einer Compliance-Prüfung bei Cal-Comp Electronics (Thailand) gefolgt war, hat Electronics Watch nun Richtlinien zur Beseitigung von Vermittlungsgebühren und verwandten Kosten für Wanderarbeiter*innen veröffentlicht. Diese orientieren sich an der vor kurzem von der ILO verabschiedeten Definition von Vermittlungsgebühren und verwandten Kosten, und sollen öffentlichen Beschaffungsverantwortlichen als Orientierung dienen, um festzustellen, wenn die Rekrutierung von Wanderarbeiter*innen an irgendeinem Punkt in ihrer Lieferkette das Risiko von Zwangsarbeit birgt, z. B. in Form von Schuldknechtschaft. Außerdem sollen sie Zulieferern helfen, Vermittlungsgebühren und andere Kosten, die Wanderarbeiter*innen berechnet werden, zu erkennen, abzustellen und zu verhindern.

 

Die folgenden fünf Richtlinien werden öffentlichen Beschaffungsverantwortlichen helfen, das Problem sowohl reaktiv als auch proaktiv anzugehen:

  1. Sofortige Rückzahlung von Vermittlungsgebühren und anderen Kosten
  2. Beweislast liegt beim Arbeitgeber
  3. Monitoring und Überprüfung durch unabhängige Auditoren
  4. Kostenfreie Rekrutierung
  5. Gerechte Lastenverteilung