Struktur der Mitgliedsbeiträge
IKT-Hardware
Einzelne Institutionen
Die Kategorien A bis E gelten für einzelne Institutionen, deren Mitgliedschaft IKT-Hardwareprodukte umfasst, die entweder über direkte Verträge und/oder Abrufe von Rahmenverträgen, die von anderen Institutionen verwaltet werden, für sich selbst beschafft werden.
Kategorie A: Institutionen mit jährlichen Ausgaben von 1 Million Euro oder weniger
Die Mitgliedsbeiträge entsprechen 0,055 % der jährlichen Ausgaben im Geltungsbereich oder dem Mindestbetrag, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Mindestbetrag für Kategorie A beträgt 3.150 Euro.
Kategorie B: Institutionen mit jährlichen Ausgaben zwischen 1 und 3 Millionen
Euro. Die Mitgliedsbeiträge entsprechen 0,55 % der jährlichen Ausgaben im Geltungsbereich bis zu 5.500 Euro, was dem Höchstsatz in Kategorie B entspricht.
Kategorie C: Institutionen mit jährlichen Ausgaben zwischen 3 und 5 Millionen
Die Mitgliedsbeiträge entsprechen 0,15 % der jährlichen Ausgaben im Geltungsbereich oder dem Mindestbeitrag, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Mindestbeitrag für Kategorie C beträgt 6.000 €.
Kategorie D: Institutionen mit jährlichen Ausgaben zwischen 5 und 20 Millionen Euro
Die Mitgliedsbeiträge entsprechen 0,105 % der jährlichen Ausgaben im Geltungsbereich oder dem Mindestbeitrag, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Mindestbeitrag für Kategorie D beträgt 7.500 €.
Kategorie E: Institutionen mit jährlichen Ausgaben zwischen 5 und 20 Millionen Euro
Die Mitgliedsbeiträge entsprechen 0,105 % der jährlichen Ausgaben im Geltungsbereich bis zu 60.000 Euro, was dem Höchstsatz für Kategorie E entspricht.
Hinweis: Für Institutionen der Kategorien A bis E, deren Mitgliedschaft mehrere Abteilungen oder Einheiten umfasst, die jeweils individuelle Unterstützung benötigen, kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Electronics Watch die für eine effektive Unterstützung erforderliche Arbeitszeit der Mitarbeiter abdecken kann. Sollte eine solche Gebühr erforderlich sein, wird der entsprechende Betrag mit der einzelnen Institution auf der Grundlage ihrer spezifischen Bedürfnisse vereinbart.
Rahmenbehörden und Beschaffungskonsortien
Kategorie F gilt für Institutionen, die Beschaffungsdienstleistungen und Unterstützung für andere Institutionen bereitstellen.
Kategorie F: Beschaffungskonsortien und Rahmenbehörden
Die Mitgliedsbeiträge für Kategorie F werden durch Addition des Basissatzes mit zusätzlichen Gebühren berechnet, die der Anzahl der abgedeckten Rahmenvereinbarungen und der Anzahl der Organisationen oder Einheiten, die im Rahmen der Vereinbarung Anspruch auf direkte Dienstleistungen haben, entsprechen. Der Basissatz beträgt 0,105 % der jährlichen Ausgaben im Geltungsbereich bis zu 80.000 EUR, was dem maximalen Basissatz für Band F entspricht. Die Rahmengebühr beträgt 1.000 EUR pro Rahmenvereinbarung. Die Organisationsgebühr beträgt 2.000 EUR für bis zu 20 Organisationen oder Einrichtungen, zuzüglich 100 EUR für jede weitere Organisation. Für Organisationen der Band F gilt ein Mindestgebührensatz von 6.000 EUR.
Beispiele:
- Organisation A hat jährliche Ausgaben im Umfang von 3 Millionen Euro. Ihre Beitrittsvereinbarung umfasst 1 Rahmenwerk und direkte Dienstleistungen für 12 Organisationen. Ihre Grundgebühr beträgt 3.150 Euro (0,105 % von 3 Millionen Euro). Sie zahlt eine Rahmenwerksgebühr von 1.000 Euro und eine Organisationsgebühr von 2.000 Euro. Ihre Gesamtgebühren belaufen sich auf 6.150 Euro.
- Organisation B hat jährliche Ausgaben im Umfang von 20 Millionen Euro. Ihre Beitrittsvereinbarung umfasst zwei Rahmenvereinbarungen und direkte Dienstleistungen für 23 Organisationen. Ihre Grundgebühr beträgt 21.000 Euro (0,105 % von 20 Millionen Euro). Ihre Rahmengebühr beträgt 2.000 Euro (2 x 1.000 Euro). Die Organisationsgebühr beträgt 2.300 € [2.000 € + (100 € x 3)]. Die Gesamtgebühren belaufen sich auf 25.300 €.
- Organisation C hat jährliche Ausgaben im Umfang von 100 Millionen €. Ihre Beitrittsvereinbarung umfasst 4 Rahmenvereinbarungen. Obwohl Hunderte von öffentlichen Einrichtungen seine Rahmenbedingungen nutzen, sind diese Organisationen nicht berechtigt, im Rahmen ihrer Beitrittsvereinbarung direkte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Sie zahlt den maximalen Basissatz von 80.000 €. Ihre Rahmengebühr beträgt 4.000 €. Ihre Organisationsgebühr beträgt 2.000 €, da nur die Organisation selbst Anspruch auf direkte Dienstleistungen hat. Ihre Gesamtgebühren belaufen sich auf 86.000 €.
Fahrzeuge mit geringen Emissionen (LEVs)
Vorläufig werden die folgenden Produkttypen in der Kategorie LEV als in den Geltungsbereich fallend betrachtet. Die entsprechende EU-Klassifizierung ist als Referenz in Klammern neben jedem Fahrzeugtyp aufgeführt:
- Personenkraftwagen (M1)
- Kleinbusse (M2)
- Busse (M3)
- Leichte Nutzfahrzeuge (N1)
Andere Fahrzeugtypen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Straßenkehrmaschinen, Drohnen, Feuerwehrfahrzeuge, Krankenwagen, Motorroller, große Abfallwirtschaftsfahrzeuge, Hubschrauber, E-Bikes und Motorroller, werden 2026 nicht als in den Geltungsbereich fallend betrachtet. Electronics Watch behält sich das Recht vor, die als in den Geltungsbereich fallend betrachteten Produkte fortlaufend neu zu bewerten. Zu Beginn wird sich die Überwachung der Lieferkette auf eine Teilmenge der strategischen Komponenten der in den Geltungsbereich fallenden Fahrzeuge konzentrieren. Wir gehen davon aus, dass letztere die Batteriemontage und -herstellung (einschließlich des Batteriepacks, der Batteriezelle und des Batteriemanagementsystems) sowie Halbleiter, die im Batteriemanagement und im Antriebsstrang verwendet werden, umfassen werden. Electronics Watch plant, weiterhin ausgewählte Mineralienlieferketten zu überwachen, die sowohl für LEVs als auch für IKT-Hardware relevant sind.
Die Mitgliedsbeiträge für LEVs setzen sich aus zwei Gebühren zusammen: eine, die auf der Größe der Flotte(n) basiert, die durch die Beitrittsvereinbarung abgedeckt ist (a), und eine, die auf der Gesamtzahl der Fahrzeughersteller basiert (d). Die folgenden Tabellen zeigen, wie die beiden Gebühren berechnet werden.