Trotz Entschädigung keine Besserung: Warum 30 Wanderarbeiter*innen weiter ausgebeutet werden
In unserer vor kurzem veröffentlichten Publikation „Wenn Compliance nicht reicht – Warum Opfer von Zwangsarbeit bei der Konzeption von Wiedergutmachungen einbezogen werden sollten" wird aufgezeigt, warum die Einbeziehung von Arbeiter*innen in den Entschädigungsprozess unerlässlich ist. Darüber hinaus stellen wir die prinzipielle Frage, wo die Grenzen des sozial verantwortlichen Business Conduct liegen: Müssen Unternehmen mehr tun, um der Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Menschenrechten gerecht zu werden, wenn sie zwar gegen Verstöße in ihrer Lieferkette auf Grundlage ihres Verhaltenskodex vorgehen, die Arbeiter*innen jedoch trotzdem ernsthafte Nachteile erleiden? Hören Sie sich den aufgezeichneten Bericht eines ehemaligen Arbeiters bei Possehl an.
Vor knapp einem Jahr wurden 30 Wanderarbeiter*innen und Opfer von Zwangsarbeit von Possehl Electronics in Malaysia als Folge einer Überprüfung durch Electronics Watch und auf Druck von Beschaffungsverantwortlichen finanziell entschädigt. Ihr Arbeitgeber, die Agentur JS Global Services, hatte ihre Pässe konfisziert, monatelang Gehaltszahlungen verzögert, illegale Gehaltsabzüge vorgenommen und die Arbeiter*innen bedroht, als sie ihre Löhne einforderten. Die Unternehmen wurden aktiv, um Compliance mit ihrem Verhaltenskodex zu gewährleisten. Und trotzdem müssen viele dieser Arbeiter*innen weiter unter nicht vertretbaren Bedingungen arbeiten, werden von anderen skrupellosen Arbeitgebern ausgebeutet und laufen Gefahr, verhaftet, inhaftiert oder abgeschoben zu werden.
Die vollständige Publikation können Sie hier lesen.
Hören Sie sich den aufgezeichneten Bericht eines ehemaligen Arbeiters bei Possehl an (auf Englisch). Zum Schutz seiner Identität wurde seine Stimme verfälscht.