Ergebnisse des Leitfadens für Auftragnehmer

Die folgenden zehn Ergebnisse sollen die Transparenz der Lieferkette, die Kooperation der Branche mit unabhängigen Prüfer*innen sowie die Einhaltung von Arbeitsrechten und Sicherheitsstandards in Herstellerbetrieben verbessern.

Ergebnis
Erfüllung der Sorgfaltspflicht (Auftragnehmer muss Nachweise über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht erbringen, wenn Ergebnis nicht erzielt wird)
Transparenz der Lieferkette

Nach Unterzeichnung des Vertrags:

Namen und Adressen der Betriebe, in denen Produktmodelle (Vertragsgegenstand) produziert werden

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers

Namen und Adressen der Betriebe, in denen Hauptkomponenten (definiert durch Risiko und Wert) von Produktmodellen hergestellt werden

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers

Compliance-Ergebnisse als Zusammenfassung oder im Ganzen

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers

Bei Hinweisen auf Verstöße gegen den Kodex:

Vollständige Compliance-Ergebnisse für die betroffenen Betriebe

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers

Verwendetes und gelagertes Chemikalieninventar sowie Monitoring-Berichte über damit verbundene Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltauswirkungen in Betrieben, in denen es Hinweise auf Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers

Bericht über die Handelsbedingungen, welche die Einhaltung des Verhaltenskodex in den betroffenen Betrieben beeinträchtigen können

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers

Zusammenarbeit mit Prüfer*innen und Schutz von Informant*innen

Nachdem Electronics Watch einen möglichen Verstoß ermittelt hat:

Zugang zum Betrieb für die Prüfer*innen von Electronics Watch

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers, Zugang zum Betrieb zu erhalten

Keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter*innen, die mit Electronics Watch-Prüfer*innen sprechen oder anderweitig Bedenken über Arbeitsbedingungen äußern, sowie Einhaltung aller geltenden Rechte, Vorschriften und Bestimmungen zum Schutz von Informant*innen

Offizielle Anfrage für ein Treffen der Electronics Watch-Prüfer*innen mit der Betriebsleitung des direkten oder indirekten Zulieferers

Wiedergutmachung

Bericht zur Existenzminimum-Strategie

Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers über die Existenzminimum-Strategie

Detaillierte, schriftliche Nachweise über die Wiedergutmachung des Verstoßes und wirksame Maßnahmen zur Verringerung des Risikos und zur Vermeidung erneuter Verstöße

Offizielle Mitteilung der Erkenntnisse zum Verstoß an den direkten oder indirekten Zulieferer mit der Forderung, die Wiedergutmachung oder einen Maßnahmenplan zur Abhilfe nachzuweisen

 

*Allgemein sollten formale Anfragen eine konkrete Erwähnung der Vertragsbedingung enthalten und von einem Manager auf Führungsebene unterschrieben werden. Der Auftragnehmer sollte, falls möglich, die Anfrage an Zulieferer weiter oben in der Lieferkette richten, wenn sie dort effektiver zu versprechen scheint. Der Auftragnehmer sollte außerdem alle Maßnahmen zur Nachkontrolle ergreifen, die er für nötig und zulässig hält, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Der Auftragnehmer sollte Nachweise von alle Anfragen erbringen und die Antwort des Zulieferers bzw. die Abwesenheit einer solchen an das Mitglied und Electronics Watch kommunizieren.