Ergebnisse des Leitfadens für Auftragnehmer
Die folgenden zehn Ergebnisse sollen die Transparenz der Lieferkette, die Kooperation der Branche mit unabhängigen Prüfer*innen sowie die Einhaltung von Arbeitsrechten und Sicherheitsstandards in Herstellerbetrieben verbessern.
Ergebnis | Erfüllung der Sorgfaltspflicht (Auftragnehmer muss Nachweise über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht erbringen, wenn Ergebnis nicht erzielt wird) |
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Transparenz der Lieferkette |
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Nach Unterzeichnung des Vertrags: |
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Namen und Adressen der Betriebe, in denen Produktmodelle (Vertragsgegenstand) produziert werden |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers |
Namen und Adressen der Betriebe, in denen Hauptkomponenten (definiert durch Risiko und Wert) von Produktmodellen hergestellt werden |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers |
Compliance-Ergebnisse als Zusammenfassung oder im Ganzen |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers |
Bei Hinweisen auf Verstöße gegen den Kodex: |
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Vollständige Compliance-Ergebnisse für die betroffenen Betriebe |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers |
Verwendetes und gelagertes Chemikalieninventar sowie Monitoring-Berichte über damit verbundene Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltauswirkungen in Betrieben, in denen es Hinweise auf Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers |
Bericht über die Handelsbedingungen, welche die Einhaltung des Verhaltenskodex in den betroffenen Betrieben beeinträchtigen können |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers |
Zusammenarbeit mit Prüfer*innen und Schutz von Informant*innen |
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Nachdem Electronics Watch einen möglichen Verstoß ermittelt hat: |
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Zugang zum Betrieb für die Prüfer*innen von Electronics Watch |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers, Zugang zum Betrieb zu erhalten |
Keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter*innen, die mit Electronics Watch-Prüfer*innen sprechen oder anderweitig Bedenken über Arbeitsbedingungen äußern, sowie Einhaltung aller geltenden Rechte, Vorschriften und Bestimmungen zum Schutz von Informant*innen |
Offizielle Anfrage für ein Treffen der Electronics Watch-Prüfer*innen mit der Betriebsleitung des direkten oder indirekten Zulieferers |
Wiedergutmachung |
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Bericht zur Existenzminimum-Strategie |
Offizielle Anfrage des direkten oder indirekten Zulieferers über die Existenzminimum-Strategie |
Detaillierte, schriftliche Nachweise über die Wiedergutmachung des Verstoßes und wirksame Maßnahmen zur Verringerung des Risikos und zur Vermeidung erneuter Verstöße |
Offizielle Mitteilung der Erkenntnisse zum Verstoß an den direkten oder indirekten Zulieferer mit der Forderung, die Wiedergutmachung oder einen Maßnahmenplan zur Abhilfe nachzuweisen |
*Allgemein sollten formale Anfragen eine konkrete Erwähnung der Vertragsbedingung enthalten und von einem Manager auf Führungsebene unterschrieben werden. Der Auftragnehmer sollte, falls möglich, die Anfrage an Zulieferer weiter oben in der Lieferkette richten, wenn sie dort effektiver zu versprechen scheint. Der Auftragnehmer sollte außerdem alle Maßnahmen zur Nachkontrolle ergreifen, die er für nötig und zulässig hält, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Der Auftragnehmer sollte Nachweise von alle Anfragen erbringen und die Antwort des Zulieferers bzw. die Abwesenheit einer solchen an das Mitglied und Electronics Watch kommunizieren.