Fußball und Menschenrechte: Hoffnung für 2026?
Die jüngste FIFA Fußball-Weltmeisterschaft kam auf dem Rücken von Arbeiterinnen und Arbeitern zustande, deren grundlegende Arbeitsrechte verletzt wurden, und das gilt auch für die nächste WM in vier Jahren, kritisieren Menschenrechtsorganisationen. Wird die Weltmeisterschaft von 2026 anders sein?
Die jüngste FIFA Fußball-Weltmeisterschaft wurde ausgetragen, während Russland die schlimmste Menschenrechtskrise seit der Sowjetzeit erlebt, berichtete Human Rights Watch. Dazu gehören Arbeitsrechtsverletzungen auf Baustellen wie etwa Nichtzahlung von Löhnen, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen und sogar tödliche Arbeitsunfälle.
Die nächste Fußball-Weltmeisterschaft wird 2022 in Katar stattfinden. Doch die Infrastruktur für diese WM, berichten Menschenrechtsbeobachter, entsteht auf Kosten von 1,6 Millionen ArbeitsmigrantInnen, die mit dem Risiko von Zwangsarbeit und mit gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnissen konfrontiert sind. In einem neuen Dokumentarfilm, „The Workers Cup“, kommen ArbeiterInnen aus Ghana, Kenia, Indien und Nepal zu Wort.
Wird die Weltmeisterschaft von 2026 anders sein?
Die FIFA hat kürzlich bekanntgegeben, dass die gemeinsame Kandidatur der nationalen Fußballverbände Kanadas, Mexikos und der USA („United 2026“) den Zuschlag erhalten hat. Diese Kandidatur beinhaltet eine Menschenrechtsstrategie, die auch die Arbeitsbedingungen in den Lieferketten berücksichtigt und auf Grundsätzen beruht, die Electronics Watch unterstützen würde. In der Bewerbung wird u.a. Folgendes zugesagt:
- Bekenntnis zu „Grundsätzen einer sozialen Verantwortung mit Arbeiterorganisationen als treibende Kraft“ und zu einem „Monitoring mit aktiver Einbindung der Beschäftigten“
- „Bekanntgabe aller Subunternehmen und anderer Unternehmen in der Lieferkette durch den Auftragnehmer als Ausschreibungsbedingung“
- Beauftragung einer „glaubwürdigen, unabhängigen Monitoring-Organisation für die Beaufsichtigung und Überwachung aller Lieferketten in Zusammenhang mit der Veranstaltung“
- Beschäftigten wird „Zugang zu Beschwerde- und Meldemechanismen“ ermöglicht werden
Um Einfluss auf die Lieferkette auszuüben, sollen für die Weltmeisterschaft tätige Einkäufer bei Ausschreibungen für Bekleidung, Elektronik und andere Güter Partnerschaften mit anderen institutionellen Einkäufern eingehen sowie mit anderen Einkäufern zusammenarbeiten, um Rechtsverletzungen in der Lieferkette zu beseitigen. Auftragnehmer könnten aufgefordert werden, eine effektive Erfüllung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen. Dazu müssten sie etwa auch darstellen, inwiefern sich ihre Geschäftsbedingungen wie etwa Liefertermine, Vertragslaufzeiten und Gewinnmargen negativ auf die Einhaltung von Arbeitsrechtsstandards durch Zulieferer auswirken könnten.