Weiterentwicklung der arbeitsorientierten Abhilfe

Electronics Watch arbeitet aktuell an der Umsetzung und Implementierung einer arbeitsorientierten Abhilfemethode. Sie wird die arbeitsorientierte Monitoring-Methode ergänzen und soll greifen, sobald ein Verstoß gemeldet wird. Eine ebenso detaillierte Methode soll entwickelt werden, um Verbesserungen voranzutreiben, beispielsweise Abhilfemaßnahmen für Arbeiter*innen. Bei den jüngsten Workshops in Kopenhagen und Malaysia wurden die wichtigsten Interessensgruppen – öffentliche Beschaffungsverantwortliche, Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaftler*innen – zu Aspekten der Methode und den ihr zugrunde liegenden Prinzipien konsultiert, um deren Relevanz und Nützlichkeit zu gewährleisten.

Zunächst führten wir juristische Recherchen und Analysen durch, die in der Veröffentlichung „Remedy For Human Rights Violations In Global Supply Chains" (Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten) zusammengefasst wurden. Die von Martina Trusgnach und Olga Martin-Ortega der Forschungsgruppe Business, Human Rights, and the Environment (BHRE) der University of Greenwich erstellte Publikation legt einen Rahmen für den Abhilfeprozess fest und definiert die Ergebnisse der Abhilfe gemäß den internationalen Menschenrechtsvorschriften. Nach zwei Konsultationen mit Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Malaysia im Mai und November 2022 wurde dann eine Reihe von Grundsätzen für arbeitsorientierte Abhilfemaßnahmen ausgearbeitet. Zu den Teilnehmer*innen gehörten die globale Gewerkschaft IndustriALL und ihre Mitgliedsorganisationen; die britische Gewerkschaft des öffentlichen Sektors, UNISON; der Monitoring-Partner von Electronics Watch in Malaysia, Tenaganita; unser Monitoring-Partner in Taiwan, Serve the People Association, und andere malaysische Organisationen der Zivilgesellschaft.

Parallel dazu organisierte Electronics Watch zusammen mit dem Dänischen Institut für Menschenrechte und BHRE eine zweitägige Schulung und einen Workshop über den Zugang zu Rechtsmitteln und Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen in der öffentlichen Beschaffung. Zu den Teilnehmer*innen gehörten öffentliche Beschaffungsverantwortliche und Beschaffungsexpert*innen aus lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Einrichtungen. Anhand von realen Fällen von Arbeitsrechtsverletzungen und Videoaussagen von Arbeiter*innen und ihren Anwält*innen identifizierten die Teilnehmer*innen Probleme und Möglichkeiten, die entstehen können, wenn öffentliche Beschaffungsverantwortliche Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten einfordern. Die daraus resultierenden Ideen bilden die Grundlage für die Entwicklung der weiteren Vorgehensweise. Zu den Maßnahmen zur Veränderung gehören abhilfespezifische Vergabekriterien, ein Leitfaden für die Einbindung von Lieferanten in die Abhilfe, weitere Workshops und Schulungen für öffentliche Beschaffungsverantwortliche sowie eine Plattform zum Informationsaustausch über bewährte Praktiken im Bereich der Abhilfe.

Diese Arbeit wird 2023 fortgesetzt, beginnend mit der Fertigstellung der Grundsätze für arbeitsorientierte Abhilfemaßnahmen, weiterer Bildungs- und Forschungsmaßnahmen sowie der Unterstützung öffentlicher Beschaffungsverantwortlicher, die diese Ideen in die Praxis umsetzen.